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Hausarztpraxis Köln-Brück

Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin

Dr. med. Stefanie Wagner       Dr. med. Carsten Stöcker       Dr. med. Isabel Esteban Loos
 
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Interessante Informationen für unsere Patienten

 Bluthochdruck
 

Bluthochdruck - eine Volkskrankheit ??

-   fast jeder Dritte ist betroffen!
Normalerweise passt sich der Blutdruck den wechselnden Bedürfnissen des menschlichen Organismus weitgehend automatisch an. Diese Regulation gerät bei immer mehr Menschen aus den Fugen.
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 Cholesterin und Co.
 
Wussten Sie, dass über 30% der Männer zwischen 40 und 49 Jahren und
über 20 % der Frauen zwischen 40 und 49 Jahren mindestens 2 der folgenden Risikofaktoren für Herz- und Kreislauferkrankungen haben:
  • Bluthochdruck
  • erhöhtes Cholesterin
  • Übergewicht
  • Rauchen
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     Ernährungstipps
     
    Die Fette, die wir mit der Nahrung aufnehmen, sind in ihrer Wirkung auf den Cholesterinspiegel sehr unterschiedlich.
    Unterscheiden muß man grundsätzlich zwischen gesättigten Fettsäuren (treiben das schlechte LDL- Cholesterin in die Höhe) und den einfach und mehrfach ungesättigten Fettsäuren (senken das schlechte LDL- Cholesterin).
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     Darmkrebs-Früherkennung durch Vorsorge-Darmspiegelung
     
    Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

    früh erkannt heißt meist besser heilbar. Auch der Dickdarm- bzw. Enddarmkrebs (der Arzt spricht von kolorektalen Karzinomen), der in Deutschland die zweithäufigste Krebstodesursache ist, hat durch Früherkennung viel von seinem bisherigen Schrecken eingebüßt.

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     DKMS
     
    Die DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei) wurde 1991 gegründet. Sie ist inzwischen mit über 1,2 Millionen potenziellen Lebensspendern die weltweit größte Spenderdatei. Heute erhalten täglich mindestens 4 Patienten Stammzellen eines DKMS - Lebensspenders.
    Auch Sie können sich als Spender registrieren lassen.
    Formulare erhalten Sie unter Downloads oder direkt bei www.dkms.de .
     
     Patientenverfügung   /   Vollmacht für Angelegenheiten der Gesundheitssorge
     
    Patientenverfügung

    Eine Patientenverfügung betrifft u.a. den Verzicht auf intensivmedizinische Maßnahmen, Ablehnung einer Sterbe- oder Leidensverlängerung sowie künstliche Ernährung.
    Sie kann in folgenden Fällen Ihren persönlichen Willen im o.g. medizinischen
    Bereich regeln:
  • schwere Krankheit
  • plötzlicher Unfall (mit schweren Kopfverletzungen und/oder Komafolge)
  • Schlaganfall (mit nachfolgender Demenz)
  • Blutung im Gehirn durch Gefäßeinrisse
  • etc.


    ==> also in Situationen, in denen man selbst aus gesundheitlichen Gründen keine Entscheidung mehr fällen kann!

    Eine solche Verfügung kann (und sollte) bereits ab Erreichen der Volljährigkeit erstellt werden!


    Vollmacht für Angelegenheiten der Gesundheitssorge

    Eine Vollmacht der Gesundheitssorge sollte, ergänzend zur o.g. Patientenverfügung, einer Person Ihres Vertrauens erteilt werden. Sie erlaubt Ihrem Bevollmächtigten in Fällen, die unvorhersehbar und in der Patientenverfügung nicht erwähnt sind, in Ihrem Sinne Entscheidungen zu treffen. Dies geschieht nach Absprache und Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten.

    Beide Formulare finden Sie unter Downloads.
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     Dr. med. Stefanie Wagner
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     Fax 0221 - 84 60 797
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